Aber kein Opfertier, von dessen Blut etwas ins Heiligtum gebracht worden ist, um dort die Schuld zu sühnen, darf verzehrt werden; man muss das Fleisch verbrennen!«
Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühne zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.
Dagegen soll man kein Sündopfer essen, von dessen Blut in die Stiftshütte hineingebracht wird, um Sühnung zu erwirken im Heiligtum; es soll mit Feuer verbrannt werden.