Und sollt in sieben Tagen nicht ausgehen von der Tür der Hütte des Stifts bis an den Tag, da die Tage eures Füllopfers aus sind; denn sieben Tage sind eure Hände gefüllt,
Und ihr sollt sieben Tage lang nicht hinausgehen vor die Tür der Stiftshütte, bis an den Tag, an welchem die Tage eures Weihopfers erfüllt sind; denn sieben Tage lang soll man euch die Hände füllen.
Und ihr sollt sieben Tage lang nicht hinausgehen vor den Eingang der Stiftshütte, bis zu dem Tag, an dem die Tage eures Einsetzungsopfers erfüllt sind; denn sieben Tage lang sollen euch die Hände gefüllt werden.