Zwölf Jahre war ich Statthalter der Provinz Juda, vom 20. bis zum 32. Regierungsjahr des Königs Artaxerxes; in dieser Zeit verzichteten meine Verwandten und ich auf die zusätzlichen Abgaben, die uns zustanden.
Auch von der Zeit an, da mir befohlen ward, ihr Landpfleger zu sein im Lande Juda, nämlich vom zwanzigsten Jahr an bis in das zweiunddreißigste Jahr des Königs Arthahsastha, das sind zwölf Jahre, nährte ich mich und meine Brüder nicht von der Landpfleger Kost.
Auch habe ich von der Zeit an, da mir befohlen wurde, im Lande Juda ihr Landpfleger zu sein, nämlich vom zwanzigsten Jahre bis zum zweiunddreißigsten Jahre des Königs Artaxerxes, das sind zwölf Jahre, für mich und meine Brüder nicht den Unterhalt eines Landpflegers beansprucht.
Auch habe ich von der Zeit an, da mir befohlen wurde, im Land Juda ihr Statthalter zu sein, nämlich vom zwanzigsten Jahr bis zum zweiunddreißigsten Jahr des Königs Artasasta, das sind zwölf Jahre, für mich und meine Brüder nicht den Unterhalt eines Statthalters beansprucht.