Die Besprengung soll am dritten und am siebten Tag nach der Verunreinigung geschehen. So wird der Mensch von seiner Unreinheit befreit. Er soll dann seine Kleidung und seinen Körper waschen und ist am Abend des siebten Tages wieder rein.
Es soll aber der Reine den Unreinen am dritten Tage und am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein.
Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein.
Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebten Tag, und ihn so am siebten Tag entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, so wird er am Abend rein sein.