4 Mose 6:13
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»Weiter gilt für den Menschen, der sich mir, dem Herrn, geweiht hat: Wenn die Zeit um ist, in der er ganz für mich da war, soll man ihn zum Eingang des heiligen Zeltes führen.
Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: wenn die Zeit seines Gelübdes aus ist, so soll man ihn bringen vor die Tür der Hütte des Stifts.
Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seines Gelübdes erfüllt ist, so soll man ihn vor die Tür der Stiftshütte führen,
Und das ist das Gesetz des Nasiräers: Wenn die Zeit seiner Weihe erfüllt ist, soll man ihn an den Eingang der Stiftshütte führen,
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