Den Verschleppten aus dem Reich Israel wird das Land der Kanaaniter bis nach Zarpat im Norden gehören, während die Einwohner von Jerusalem, die nach Sefarad verbannt wurden, die Städte im Süden Judas einnehmen werden.
Und die Vertriebenen dieses Heeres der Kinder Israel, so unter den Kanaanitern bis gen Zarpath sind, und die Vertriebenen der Stadt Jerusalem, die zu Sepharad sind, werden die Städte gegen Mittag besitzen.
Die Gefangenen aber dieses Heeres der Kinder Israel werden in Besitz nehmen, was den Kanaanitern gehört bis nach Zarpat hin, und die Gefangenen Jerusalems, die zu Sepharad sind, die Städte des Südens.
Und die Weggeführten werden diesen Befestigungswall für die Kinder Israels [in Besitz nehmen]: nämlich was den Kanaanitern gehört bis nach Zarpat hin, und die Weggeführten Jerusalems, die in Sepharad sind, die Städte des Negev.