Sprueche 19:5
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Wer als Zeuge einen Meineid schwört, kommt nicht ungeschoren davon – er wird die Strafe dafür erhalten.
Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft; und wer Lügen frech redet, wird nicht entrinnen.
Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft, und wer Lügen ausspricht, wird nicht entrinnen.
Ein falscher Zeuge bleibt nicht ungestraft, und wer Lügen ausspricht, wird nicht entfliehen.
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