Und ist es umgekehrt nicht genauso? Wenn ein Unbeschnittener so lebt, wie es der vom Gesetz geforderten Gerechtigkeit entspricht, gilt er – unbeschnitten wie er ist – vor Gott als ein Beschnittener.
Wenn nun der Unbeschnittene die Rechtsbestimmungen des Gesetzes befolgt, wird ihm dann nicht seine Unbeschnittenheit als Beschneidung angerechnet werden?