Rut 4:7
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Wer zu dieser Zeit in Israel sein Besitzrecht einem anderen übertrug oder einen Tauschhandel abschloss, zog als Zeichen dafür seinen Schuh aus und gab ihn dem anderen. Damit war der Handel rechtsgültig.
Und es war von alters her eine solche Gewohnheit in Israel: wenn einer ein Gut nicht beerben noch erkaufen wollte, auf daß eine Sache bestätigt würde, so zog er seinen Schuh aus und gab ihn dem andern; das war das Zeugnis in Israel.
Es war aber von alters her Sitte in Israel, bei der Lösung und beim Verkauf die ganze Sache also gültig zu machen: es zog einer seinen Schuh aus und gab ihn dem andern. Das war die Bestätigung in Israel.
Es war aber von alters her Sitte in Israel, bei der Lösung und beim Tausch die ganze Sache so gültig zu machen: Der eine zog seinen Schuh aus und gab ihn dem anderen. Das war die Bestätigung in Israel.
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