Wer mir, dem Herrn, ein Friedensopfer darbringt, weil er ein Gelübde erfüllen oder eine freiwillige Gabe bringen will, soll dafür ein fehlerloses Tier aussuchen, ein Rind, ein Schaf oder eine Ziege. Dann nehme ich das Opfer gnädig an.
Und wer ein Dankopfer dem HERRN tun will, ein besonderes Gelübde oder von freiem Willen, von Rindern oder Schafen, das soll ohne Gebrechen sein, daß es angenehm sei; es soll keinen Fehl haben.
Und wenn jemand dem Herrn ein Dankopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es tadellos sein, zum Wohlgefallen. Es soll keinen Mangel haben.
Und wenn jemand dem Herrn ein Friedensopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es makellos sein, damit es wohlgefällig ist. Es soll keinerlei Gebrechen haben.