Dieses Gesetz gilt für den Fall, dass ein Mann seine Frau des Ehebruchs verdächtigt. Wenn ihn die Eifersucht packt und er glaubt, dass seine Frau sich schuldig gemacht hat und ihm untreu geworden ist, soll er sie zum Heiligtum bringen. Dann soll der Priester alles so ausführen, wie dieses Gesetz es vorschreibt.
oder wenn einen Mann der Eifergeist entzündet, daß er um sein Weib eifert, daß er's stelle vor den HERRN und der Priester mit ihr tue alles nach diesem Gesetz.
oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, daß er um sein Weib eifert, so soll er sie vor den Herrn stellen, daß der Priester gänzlich mit ihr verfahre nach diesem Gesetz.
oder wenn der Geist der Eifersucht über einen Mann kommt, dass er auf seine Frau eifersüchtig wird, so soll er die Frau vor den Herrn stellen, damit der Priester mit ihr genau nach diesem Gesetz verfährt.