Bible in 90 Days
Die Reinigung eines aussätzigen Hauses
33 Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach:
34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich irgendein Haus im Land eures Besitzes mit einer Aussatz-Plage belege,
35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es scheint mir, als sei eine [Aussatz-]Plage an meinem Haus.
36 Dann soll der Priester gebieten, dass man das Haus ausräumt, ehe der Priester hineingeht, um die Plage zu besehen, damit nicht alles unrein wird, was im Haus ist; danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu besehen.
37 Wenn er nun die Plage besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grüne oder rötliche Vertiefungen sind, die tiefer liegend erscheinen als die [übrige] Wand,
38 so soll der Priester aus dem Haus hinausgehen, an die Tür des Hauses, und das Haus sieben Tage lang verschließen.
39 Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen; und wenn er nachsieht und findet, dass die Plage an der Wand des Hauses weitergefressen hat,
40 so soll der Priester befehlen, dass man die Steine herausbricht, an denen das Mal ist, und dass man sie vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort wirft;
41 das Haus aber soll man inwendig ringsum abschaben, und den Verputz, den man abgeschabt hat, vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort schütten.
42 Und man nehme andere Steine und setze sie an die Stelle jener Steine und nehme anderen Mörtel und verputze das Haus.
43 Wenn dann die Plage wiederkommt und am Haus ausbricht, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus abgekratzt und neu verputzt hat,
44 so soll der Priester hineingehen; und wenn er sieht, dass die Plage am Haus weitergefressen hat, so ist es ein bösartiger Aussatz am Haus, und es ist unrein.
45 Dann soll man das Haus abbrechen, seine Steine und sein Holz und allen Mörtel am Haus, und man soll es vor die Stadt hinaus an einen unreinen Ort bringen.
46 Und wer in das Haus geht, solange es verschlossen ist, der ist unrein bis zum Abend.
47 Und wer in dem Haus schläft, der soll seine Kleider waschen; auch wer in dem Haus isst, der soll seine Kleider waschen.
48 Wenn aber der Priester beim Betreten [des Hauses] sieht, dass sich die Plage am Haus nicht weiter ausgebreitet hat, nachdem das Haus [neu] verputzt wurde, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn die Plage[a] ist heil geworden.
49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Zedernholz und Karmesin und Ysop,
50 und er soll den einen Vogel schächten in ein irdenes Geschirr, über lebendigem Wasser,
51 und er soll das Zedernholz nehmen, den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel, und sie in das Blut des geschächteten Vogels tauchen und in das lebendige Wasser, und er soll das Haus siebenmal besprengen.
52 Und so soll er das Haus entsündigen mit dem Blut des Vogels, mit dem lebendigen Wasser, mit dem lebendigen Vogel, mit dem Zedernholz, dem Ysop und Karmesin;
53 und er lasse den lebendigen Vogel vor die Stadt hinaus in das freie Feld fliegen und erwirke Sühnung für das Haus; so ist es rein.
54 Dies ist das Gesetz über alle Arten der Aussatz-Plage und über den Schorf,
55 auch über den Aussatz der Kleidungsstücke und der Häuser
56 und über das Hautmal, den Ausschlag und die hellen Flecken,
57 um Belehrung zu geben, wann sie für rein und wann für unrein zu erklären sind. Es ist das Gesetz vom Aussatz.
Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen
15 Und der Herr redete zu Mose und Aaron und sprach:
2 Redet mit den Kindern Israels und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss von seinem Fleisch[b] hat, so ist er unrein durch seinen Ausfluss.
3 Und zwar ist er unrein an diesem Ausfluss, wenn sein Fleisch den Ausfluss frei fließen lässt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausfluss, so ist er unrein.
4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete liegt, wird unrein, und alles, worauf er sitzt, wird unrein.
5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend;
6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit Ausfluss Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
7 Wer das Fleisch des mit Ausfluss Behafteten anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
8 Wenn aber der mit einem Ausfluss Behaftete auf einen Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluss Behaftete reitet, wird unrein;
10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer so etwas trägt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
11 Und wen der mit einem Ausfluss Behaftete anrührt, ohne dass er zuvor die Hände mit Wasser gründlich gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
12 Wenn der mit Ausfluss Behaftete ein irdenes Gefäß anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Gefäß soll man gründlich mit Wasser waschen.
13 Und wenn der mit Ausfluss Behaftete von seinem Ausfluss rein geworden ist, so soll er [von da an] sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden; so ist er rein.[c]
14 Und am achten Tag soll er für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den Herrn kommen, an den Eingang der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben.
15 Und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer; und so soll der Priester für ihn Sühnung erwirken vor dem Herrn wegen seines Ausflusses.
16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
17 Und jedes Kleid und jedes Fell, auf das der Same kommt, soll man mit Wasser waschen; und es wird unrein sein bis zum Abend.
18 Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihm der Same entgeht, so sollen sie sich im Wasser baden, und sie werden unrein sein bis zum Abend.
19 Wenn eine Frau Ausfluss hat, und zwar den Blutfluss ihres Fleisches[d], so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinheit verbleiben; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis zum Abend.
20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein.
21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
22 Und wer immer einen Gegenstand anrührt, auf dem sie gesessen ist, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Lager ist oder auf einem Gegenstand, auf dem sie gesessen ist, wird unrein sein bis zum Abend.
24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinheit an ihn, so wird er sieben Tage lang unrein sein, und jedes Lager, auf dem er liegt, wird unrein sein.
25 Wenn aber eine Frau ihren Blutfluss eine lange Zeit hat, außerhalb der Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit oder über die Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Ausflusses; wie in den Tagen ihrer [monatlichen] Unreinheit soll sie auch dann unrein sein.
26 Jedes Lager, worauf sie während der ganzen Zeit ihres Ausflusses liegt, soll sein wie das Lager ihrer [monatlichen] Unreinheit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, ebenso wie zur Zeit ihrer [monatlichen] Unreinheit.
27 Und jeder, der es anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend.
28 Wird sie aber rein von ihrem Ausfluss, so soll sie sieben Tage zählen, danach soll sie rein sein.
29 Und am achten Tag soll sie für sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen, an den Eingang der Stiftshütte.
30 Und der Priester soll die eine als Sündopfer, die andere als Brandopfer opfern; und so soll der Priester für sie Sühnung erwirken vor dem Herrn wegen des Ausflusses ihrer Unreinheit.
31 So sollt ihr die Kinder Israels von ihrer Unreinheit absondern,[e] damit sie nicht wegen ihrer Unreinheit sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist.
32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluss hat, und über den, der einen Samenerguss hat, sodass er durch ihn unrein wird,
33 und über die, welche an ihrer Unreinheit leidet, und über solche, die einen Ausfluss haben, es sei ein Mann oder eine Frau, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.
Ordnung der Feste und andere Gebote
Der große Versöhnungstag
16 Und der Herr redete zu Mose nach dem Tod der beiden Söhne Aarons, als sie vor den Herrn traten und daraufhin starben.
2 Und der Herr sprach zu Mose: Sage deinem Bruder Aaron, dass er nicht zu allen Zeiten in das Heiligtum hineingehen soll, hinter den Vorhang,[f] vor den Sühnedeckel, der auf der Lade ist, damit er nicht stirbt; denn ich will auf dem Sühnedeckel in einer Wolke erscheinen.
3 Auf diese Weise soll Aaron in das Heiligtum hineingehen: mit einem jungen Stier als Sündopfer und mit einem Widder als Brandopfer;
4 und er soll den heiligen leinenen Leibrock anziehen und soll ein leinenes Unterkleid an seinem Fleisch haben und sich mit einem leinenen Gürtel gürten und einen leinenen Kopfbund umbinden, denn das sind die heiligen Kleider; und er soll sein Fleisch im Wasser baden und sie anziehen.
5 Dann soll er von der Gemeinde der Kinder Israels zwei Ziegenböcke nehmen als Sündopfer und einen Widder als Brandopfer.
6 Und Aaron soll den Jungstier als Sündopfer für sich selbst herzubringen und Sühnung erwirken für sich und sein Haus.
7 Danach soll er die beiden Böcke nehmen und sie vor den Herrn stellen, an den Eingang der Stiftshütte.
8 Und Aaron soll Lose werfen über die beiden Böcke, ein Los »Für den Herrn« und ein Los »Für die Verwendung als Sündenbock«[g].
9 Und Aaron soll den Bock herzubringen, auf den das Los »Für den Herrn« fiel, und ihn als Sündopfer opfern.
10 Aber den Bock, auf den das Los »Für die Verwendung als Sündenbock« fiel, soll er lebendig vor den Herrn stellen, um über ihm die Sühnung zu erwirken und ihn als Sündenbock in die Wüste fortzuschicken.
11 Und Aaron bringe den Jungstier des Sündopfers herzu, das für ihn selbst bestimmt ist, und erwirke Sühnung für sich und sein Haus; und er schächte den Jungstier des Sündopfers, das für ihn selbst bestimmt ist.
12 Danach nehme er die Pfanne voll Feuerkohlen von dem Altar, der vor dem Herrn steht, und seine beiden Hände voll wohlriechenden zerstoßenen Räucherwerks und bringe es hinein hinter den Vorhang;
13 und er lege das Räucherwerk auf das Feuer vor dem Herrn, damit die Wolke des Räucherwerks den Sühnedeckel verhüllt, der auf dem Zeugnis ist, und er nicht stirbt.
14 Er soll auch von dem Blut des Jungstieres nehmen und es mit seinem Finger gegen den Sühnedeckel sprengen, nach Osten zu. Siebenmal soll er so vor dem Sühnedeckel mit seinem Finger von dem Blut sprengen.
15 Danach soll er den Bock des Sündopfers, das für das Volk bestimmt ist, schächten und sein Blut hineinbringen hinter den Vorhang, und er soll mit dessen Blut tun, wie er mit dem Blut des Jungstiers getan hat, und er soll es auf den Sühnedeckel und vor den Sühnedeckel sprengen.
16 So soll er Sühnung erwirken für das Heiligtum wegen der Unreinheiten der Kinder Israels und wegen ihrer Übertretungen und aller ihrer Sünden, und er soll dasselbe tun mit der Stiftshütte, die sich mitten unter ihren Unreinheiten befindet.
17 Und kein Mensch soll in der Stiftshütte sein, wenn er hineingeht, um die Sühnung zu erwirken im Heiligtum, bis er wieder hinausgeht. Und so soll er Sühnung erwirken für sich und sein Haus und die ganze Gemeinde Israels.
18 Und er soll hinausgehen zu dem Altar, der vor dem Herrn steht, und für ihn Sühnung erwirken. Und er soll von dem Blut des Jungstieres und von dem Blut des Bockes nehmen und auf die Hörner des Altars tun, ringsum,
19 und er soll mit seinem Finger von dem Blut siebenmal darauf sprengen und ihn reinigen und heiligen von der Unreinheit der Kinder Israels.
20 Und wenn er die Sühnung vollendet hat für das Heiligtum und die Stiftshütte und den Altar, so soll er den lebendigen Bock herzubringen.
21 Und Aaron soll seine beiden Hände auf den Kopf des lebendigen Bockes stützen und über ihm alle Schuld der Kinder Israels und alle ihre Übertretungen in allen ihren Sünden bekennen, und er soll sie dem Bock auf den Kopf legen und ihn durch einen Mann, der bereitsteht, in die Wüste fortschicken.
22 Und der Bock soll alle ihre Schuld, die auf ihm liegt, in ein abgeschiedenes Land[h] tragen; und er schicke den Bock in die Wüste.
23 Und Aaron soll in die Stiftshütte gehen und die leinenen Kleider ausziehen, die er anzog, als er in das Heiligtum ging, und soll sie dort lassen;
24 und er soll sein Fleisch im Wasser baden an heiliger Stätte und seine eigenen Kleider anziehen und hinausgehen und sein Brandopfer und das Brandopfer des Volkes opfern und Sühnung erwirken für sich und das Volk.
25 Und das Fett des Sündopfers soll er auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen.
26 Der aber, welcher den Bock als Sündenbock[i] fortgesandt hat, soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden, und danach kann er in das Lager kommen.
27 Den Jungstier des Sündopfers aber und den Bock des Sündopfers, deren Blut zur Sühnung in das Heiligtum gebracht worden ist, soll man hinaus vor das Lager schaffen und mit Feuer verbrennen, ihre Haut und ihr Fleisch und ihren Unrat.
28 Und der sie verbrannt hat, wasche seine Kleider und bade seinen Leib im Wasser, und danach kann er in das Lager kommen.
29 Und das soll eine ewig gültige Ordnung für euch sein: Am zehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eure Seelen demütigen und kein Werk tun, weder der Einheimische noch der Fremdling, der in eurer Mitte wohnt.
30 Denn an diesem Tag wird für euch Sühnung erwirkt, um euch zu reinigen; von allen euren Sünden sollt ihr gereinigt werden vor dem Herrn.
31 Darum soll es euch ein Sabbat der Ruhe sein, und ihr sollt eure Seelen demütigen; das soll eine ewige Ordnung sein.
32 Und die Sühnung soll ein Priester vollziehen, den man gesalbt und dessen Hand man gefüllt hat, damit er anstelle seines Vaters als Priester dient; und er soll die leinenen Kleider anziehen, die heiligen Kleider,
33 und er soll Sühnung erwirken für das Allerheiligste[j] und die Stiftshütte, und für den Altar soll er Sühnung tun; auch für die Priester und für die ganze Volksgemeinde soll er Sühnung erwirken.
34 Das soll euch eine ewige Ordnung sein, dass ihr für die Kinder Israels einmal im Jahr Sühnung erwirkt wegen aller ihrer Sünden!
Und man machte es so, wie der Herr es Mose geboten hatte.
Bestimmungen über die Stätte des Opferdienstes
17 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israels und sprich zu ihnen: Das ist es, was der Herr geboten hat, indem er sprach:
3 Jedermann aus dem Haus Israel, der einen Stier oder ein Lamm oder eine Ziege im Lager schächtet oder außerhalb des Lagers schächtet
4 und es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit es dem Herrn zum Opfer gebracht werde vor der Wohnung des Herrn, dem soll es als Blutschuld angerechnet werden; er hat Blut vergossen, und dieser Mensch soll ausgerottet werden aus der Mitte seines Volkes.
5 Darum sollen die Kinder Israels von nun an ihre Schlachtopfer, die sie [jetzt noch] auf freiem Feld opfern, vor den Herrn bringen, an den Eingang der Stiftshütte zu dem Priester, um sie dort dem Herrn als Friedensopfer darzubringen.
6 Und der Priester soll das Blut auf den Altar des Herrn sprengen vor dem Eingang der Stiftshütte und das Fett in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den Herrn.
7 Und sie sollen von nun an ihre Opfer nicht mehr den Dämonen[k] opfern, denen sie nachhuren. Das soll eine ewig gültige Ordnung für sie sein in ihren [künftigen] Geschlechtern.
8 Und du sollst zu ihnen sagen: Jeder Mensch aus dem Haus Israel oder jeder Fremdling, der unter ihnen wohnt, der ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer opfern will,
9 aber es nicht vor den Eingang der Stiftshütte bringt, damit er es dem Herrn opfere, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk.
Verbot des Genusses von Blut
10 Und wenn ein Mensch aus dem Haus Israel oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, irgendwelches Blut isst — gegen die Seele, die Blut isst, will ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes.
11 Denn das Leben[l] des Fleisches ist im Blut, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühnung zu erwirken für eure Seelen. Denn das Blut ist es, das Sühnung erwirkt für die Seele[m].
12 Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Keine Seele unter euch soll Blut essen; auch der Fremdling, der unter euch wohnt, soll kein Blut essen.
13 Und wenn ein Mensch von den Kindern Israels oder ein Fremdling, der unter ihnen wohnt, ein Wild oder einen Vogel erjagt, die man essen darf, der soll ihr Blut ausfließen lassen und mit Erde bedecken;
14 denn [es ist] das Leben alles Fleisches; sein Blut gilt für sein Leben[n]. Darum habe ich den Kindern Israels gesagt: Ihr sollt nicht das Blut irgendeines Fleisches essen; denn das Leben alles Fleisches ist sein Blut. Wer es aber isst, der soll ausgerottet werden.
15 Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isst, er sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden; und er wird unrein sein bis zum Abend, dann wird er rein.
16 Wenn er aber [seine Kleider] nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so muss er seine Schuld tragen.
Verordnungen zum Schutz der Ehe und gegen Unzuchtssünden
18 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Ich, der Herr, bin euer Gott!
3 Ihr sollt nicht so handeln, wie man es im Land Ägypten tut, wo ihr gewohnt habt, und sollt auch nicht so handeln, wie man es im Land Kanaan tut, wohin ich euch führen will, und ihr sollt nicht nach ihren Satzungen wandeln.
4 Nach meinen Rechtsbestimmungen sollt ihr handeln und meine Satzungen halten, dass ihr in ihnen wandelt; denn ich, der Herr, bin euer Gott.
5 Darum sollt ihr meine Satzungen und meine Rechtsbestimmungen halten, denn der Mensch, der sie tut, wird durch sie leben. Ich bin der Herr!
6 Niemand soll sich irgendeiner seiner Blutsverwandten nahen, um ihre Scham zu entblößen[o]; ich bin der Herr!
7 Du sollst die Scham deines Vaters und die Scham deiner Mutter nicht entblößen. Es ist deine Mutter; du sollst ihre Scham nicht entblößen!
8 Du sollst die Scham der Frau deines Vaters nicht entblößen, denn es ist die Scham deines Vaters.
9 Die Scham deiner Schwester, welche die Tochter deines Vaters oder deiner Mutter ist, daheim oder draußen geboren — ihre Scham sollst du nicht entblößen.
10 Die Scham der Tochter deines Sohnes oder der Tochter deiner Tochter, ihre Scham sollst du nicht entblößen, denn es ist deine Scham.
11 Die Scham der Tochter der Frau deines Vaters, die von deinem Vater gezeugt und deine Schwester ist, ihre Scham sollst du nicht entblößen.
12 Du sollst die Scham der Schwester deines Vaters nicht entblößen, denn sie ist die nächste Blutsverwandte deines Vaters.
13 Du sollst die Scham der Schwester deiner Mutter nicht entblößen, denn sie ist die nächste Blutsverwandte deiner Mutter.
14 Du sollst die Scham des Bruders deines Vaters nicht entblößen, du sollst nicht zu seiner Frau eingehen, denn sie ist deine Tante.
15 Du sollst die Scham deiner Schwiegertochter nicht entblößen, denn sie ist die Frau deines Sohnes; du sollst ihre Scham nicht entblößen.
16 Du sollst die Scham der Frau deines Bruders nicht entblößen, denn es ist die Scham deines Bruders.
17 Du sollst nicht zugleich die Scham einer Frau und ihrer Tochter entblößen, noch die Tochter ihres Sohnes oder die Tochter ihrer Tochter nehmen, um ihre Scham zu entblößen, denn sie sind Blutsverwandte; es wäre eine Schandtat.
18 Du sollst auch nicht eine Frau zu ihrer Schwester hinzunehmen, sodass du Eifersucht erregst, wenn du ihre Scham entblößt, während jene noch lebt.
19 Du sollst dich nicht einer Frau nahen während ihrer [monatlichen] Unreinheit, um ihre Scham zu entblößen.
20 Auch sollst du bei der Frau deines Nächsten nicht liegen, um ihr beizuwohnen, sodass du dich mit ihr verunreinigst.
21 Du sollst auch von deinen Kindern[p] keines hergeben, um es dem Moloch durch [das Feuer] gehen zu lassen,[q] und du sollst den Namen deines Gottes nicht entweihen; ich bin der Herr!
22 Du sollst bei keinem Mann liegen, wie man bei einer Frau liegt, denn das ist ein Gräuel.
23 Auch sollst du bei keinem Vieh liegen, dass du dich mit ihm verunreinigst. Und keine Frau soll sich vor ein Vieh stellen, um sich mit ihm einzulassen; es ist eine schändliche Befleckung!
24 Ihr sollt euch durch all diese Dinge nicht verunreinigen. Denn durch das alles haben sich die Heiden verunreinigt, die ich vor euch her austreibe,
25 und dadurch ist das Land verunreinigt worden, und ich suchte ihre Schuld an ihm heim, sodass das Land seine Einwohner ausspeit.
26 Ihr aber sollt meine Satzungen und Rechtsbestimmungen halten und keinen dieser Gräuel verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der in eurer Mitte wohnt —
27 denn alle diese Gräuel haben die Leute dieses Landes getan, die vor euch waren, sodass das Land verunreinigt worden ist —,
28 damit euch nun das Land nicht ausspeie, wenn ihr es verunreinigt, wie es die Heiden ausgespien hat, die vor euch gewesen sind.
29 Denn jeder, der einen dieser Gräuel tut — die Seelen, die dergleichen verüben, sollen ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes.
30 So haltet denn meine Verordnungen, dass ihr keinen von den gräulichen Gebräuchen übt, die man vor euch geübt hat, und euch nicht durch sie verunreinigt. Ich, der Herr, bin euer Gott!
Heiligung des Lebenswandels
19 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
2 Rede mit der ganzen Gemeinde der Kinder Israels und sprich zu ihnen: Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, der Herr, euer Gott!
3 Ihr sollt jeder Ehrfurcht vor seiner Mutter und seinem Vater haben[r] und meine Sabbate halten, denn ich, der Herr, bin euer Gott.[s]
4 Ihr sollt euch nicht an die Götzen[t] wenden und sollt euch keine gegossenen Götter machen, denn ich, der Herr, bin euer Gott.
5 Und wenn ihr dem Herrn ein Friedensopfer schlachten wollt, sollt ihr es so opfern, dass es euch wohlgefällig macht.[u]
6 Es soll aber an dem Tag gegessen werden, an dem ihr es opfert, und am folgenden Tag; was aber bis zum dritten Tag übrig bleibt, das soll mit Feuer verbrannt werden.
7 Wenn aber dennoch am dritten Tag davon gegessen wird, so ist es ein Gräuel und wird nicht als wohlgefällig angenommen werden;
8 und wer davon isst, wird seine Schuld tragen, weil er das entheiligt hat, was dem Herrn heilig ist,[v] und eine solche Seele soll ausgerottet werden aus ihrem Volk.
9 Wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollst du den Rand deines Feldes nicht vollständig abernten und keine Nachlese nach deiner Ernte halten.
10 Auch sollst du nicht Nachlese halten in deinem Weinberg, noch die abgefallenen Beeren deines Weinberges auflesen, sondern du sollst es dem Armen und dem Fremdling lassen; denn ich, der Herr, bin euer Gott.
11 Ihr sollt nicht stehlen und nicht lügen noch einander betrügen!
12 Ihr sollt nicht falsch schwören bei meinem Namen, sodass du den Namen deines Gottes entheiligst! Ich bin der Herr.
13 Du sollst deinen Nächsten weder bedrücken noch berauben. Der Lohn des Taglöhners soll nicht über Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen.
14 Du sollst dem Tauben nicht fluchen und dem Blinden keinen Anstoß in den Weg legen, sondern du sollst dich fürchten vor deinem Gott; ich bin der Herr!
15 Ihr sollt keine Ungerechtigkeit begehen im Gericht; du sollst weder die Person des Geringen ansehen noch die Person des Großen ehren; sondern du sollst deinen Nächsten gerecht richten.
16 Du sollst nicht als Verleumder umhergehen unter deinem Volk! Du sollst auch nicht auftreten gegen das Blut deines Nächsten![w] Ich bin der Herr.
17 Du sollst deinen Bruder nicht hassen in deinem Herzen; sondern du sollst deinen Nächsten ernstlich zurechtweisen, dass du nicht seinetwegen Schuld tragen musst!
18 Du sollst nicht Rache üben, noch Groll behalten gegen die Kinder deines Volkes, sondern du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst! Ich bin der Herr.
19 Meine Satzungen sollt ihr halten. Bei deinem Vieh sollst du nicht zweierlei Arten sich paaren lassen und dein Feld nicht mit zweierlei Samen besäen, und es soll kein Gewand auf deinen Leib kommen, das aus zweierlei Garn gewoben ist.
20 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt und ihr beiwohnt, und sie ist eine Dienstmagd und einem Mann verlobt, doch nicht losgekauft, und die Freiheit ist ihr nicht geschenkt, so soll eine Bestrafung stattfinden, aber sie sollen nicht sterben; denn sie ist nicht frei gewesen.
21 Er soll aber sein Schuldopfer dem Herrn vor den Eingang der Stiftshütte bringen, einen Widder als Schuldopfer.
22 Und der Priester soll ihm Sühnung erwirken mit dem Widder des Schuldopfers vor dem Herrn wegen der Sünde, die er begangen hat; so wird ihm wegen seiner Sünde, die er getan hat, vergeben werden.
23 Wenn ihr in das Land kommt und allerlei Bäume pflanzt, von denen man isst, sollt ihr die [ersten] Früchte derselben als Unbeschnittenheit[x] betrachten; drei Jahre lang sollt ihr sie für unbeschnitten achten, sie dürfen nicht gegessen werden;
24 im vierten Jahr aber sollen alle ihre Früchte heilig sein zu einer Jubelfeier für den Herrn;
25 erst im fünften Jahr sollt ihr die Früchte essen, damit der Ertrag für euch umso größer wird; ich, der Herr, bin euer Gott.
26 Ihr sollt nichts mit Blut essen. Ihr sollt weder Wahrsagerei noch Zauberei treiben.
27 Ihr sollt den Rand eures Haupthaares nicht rundum abschneiden, auch sollst du den Rand deines Bartes nicht beschädigen.
28 Ihr sollt keine Einschnitte an eurem Leib machen für eine [abgeschiedene] Seele,[y] und ihr sollt euch keine Zeichen einätzen[z]! Ich bin der Herr.
29 Du sollst deine Tochter nicht entweihen, indem du sie zur Unzucht[aa] anhältst, damit das Land nicht Unzucht treibt und voller Schandtaten wird!
30 Haltet meine Sabbattage und fürchtet mein Heiligtum! Ich bin der Herr.
31 Ihr sollt euch nicht an die Geisterbefrager wenden, noch an die Wahrsager; ihr sollt sie nicht aufsuchen, um euch an ihnen zu verunreinigen; denn ich, der Herr, bin euer Gott.
32 Vor einem grauen Haupt sollst du aufstehen und die Person eines Alten[ab] ehren; und du sollst dich fürchten vor deinem Gott! Ich bin der Herr.
33 Wenn ein Fremdling bei dir in eurem Land wohnen wird, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.
34 Der Fremdling, der sich bei euch aufhält, soll euch gelten, als wäre er bei euch geboren, und du sollst ihn lieben wie dich selbst; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen im Land Ägypten. Ich, der Herr, bin euer Gott.
35 Ihr sollt euch nicht vergreifen am Recht noch am Längenmaß, noch am Gewicht, noch am Hohlmaß.
36 Rechte Waage, gutes Gewicht, richtiges Epha[ac] und gerechtes Hin[ad] sollt ihr haben! Ich, der Herr, bin euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe;
37 darum sollt ihr alle meine Satzungen und alle meine Rechte halten und tun! Ich bin der Herr.
Strafen für Götzendienst und Unzucht
20 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
2 Sage zu den Kindern Israels: Wer von den Kindern Israels oder den Fremdlingen, die in Israel wohnen, eines von seinen Kindern[ae] dem Moloch gibt, der soll unbedingt getötet werden; das Volk des Landes soll ihn steinigen!
3 Und ich will mein Angesicht gegen einen solchen Menschen setzen und ihn ausrotten mitten aus seinem Volk, weil er dem Moloch eines von seinen Kindern gegeben und mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entheiligt hat.
4 Und wenn das Volk des Landes absichtlich seine Augen davor verschließt, dass ein solcher Mensch eines von seinen Kindern dem Moloch gegeben hat, sodass es ihn nicht tötet,
5 so werde ich mein Angesicht gegen jenen Menschen und gegen seine Familie richten und ihn und alle, die ihm nachhurten, um mit dem Moloch Hurerei zu treiben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten.
6 Auch wenn sich eine Seele zu den Geisterbefragern und Wahrsagern wendet, um ihnen nachzuhuren, so will ich mein Angesicht gegen diese Seele richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes.
7 Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich, der Herr, bin euer Gott!
8 Darum haltet meine Satzungen und tut sie; denn ich, der Herr, bin es, der euch heiligt.
9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll unbedingt getötet werden; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht — sein Blut sei auf ihm![af]
10 Wenn ein Mann mit einer Frau Ehebruch treibt, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen [beide], der Ehebrecher und die Ehebrecherin, unbedingt getötet werden.
11 Wenn ein Mann bei der Frau seines Vaters liegt, so hat er die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen.
12 Wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen sie beide unbedingt getötet werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt; ihr Blut sei auf ihnen!
13 Wenn ein Mann bei einem Mann liegt, als würde er bei einer Frau liegen, so haben sie beide einen Gräuel begangen, und sie sollen unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen!
14 Wenn ein Mann eine Frau nimmt und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn samt den beiden Frauen mit Feuer verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch sei.
15 Wenn ein Mann bei einem Tier liegt, so soll er unbedingt getötet werden, und das Tier soll man umbringen.
16 Wenn eine Frau sich irgendeinem Tier naht, um sich mit ihm einzulassen, so sollst du die Frau töten und das Tier auch; sie sollen unbedingt getötet werden; ihr Blut sei auf ihnen!
17 Wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und ihre Scham sieht, und sie sieht seine Scham, so ist das eine Schande. Sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Angehörigen ihres Volkes. Er hat die Scham seiner Schwester entblößt, er soll seine Schuld tragen.
18 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihres Unwohlseins und ihre Scham entblößt und ihre Quelle aufdeckt, während sie die Quelle ihres Blutes entblößt, so sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes!
19 Die Scham der Schwester deiner Mutter und die Scham der Schwester deines Vaters sollst du nicht entblößen; denn wer dies tut, hat seine Blutsverwandten entblößt; sie sollen ihre Schuld tragen!
20 Wenn ein Mann bei der Frau des Bruders seines Vaters liegt, der hat die Scham seines Onkels entblößt; sie sollen ihre Sünde tragen, sie sollen kinderlos sterben!
21 Wenn ein Mann die Frau seines Bruders nimmt, so ist das eine Unreinheit; sie sollen kinderlos bleiben, weil er die Scham seines Bruders entblößt hat.
22 So haltet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut sie, damit euch das Land nicht ausspeit, in das ich euch führe, damit ihr darin wohnen sollt!
23 Und wandelt nicht nach den Satzungen der Heiden, die ich vor euch her ausstoßen werde. Denn alle jene Dinge haben sie getan, und deshalb habe ich sie verabscheut.
24 Euch aber habe ich gesagt: Ihr sollt ihr Land in Besitz nehmen; denn ich will es euch zum Erbe geben, ein Land, in dem Milch und Honig fließt. Ich, der Herr, bin euer Gott, der ich euch von den Völkern abgesondert[ag] habe.
25 So sollt nun auch ihr das reine Vieh vom unreinen unterscheiden und die unreinen Vögel von den reinen, und ihr sollt euch selbst nicht verabscheuungswürdig machen durch Vieh, Vögel und alles, was sich auf dem Erdboden regt, was ich euch als unrein abgesondert habe;
26 sondern ihr sollt mir heilig sein, denn ich, der Herr, bin heilig, der ich euch von den Völkern abgesondert habe, damit ihr mir angehört!
27 Wenn in einem Mann oder einer Frau ein Geisterbefrager- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie unbedingt getötet werden. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen!
Bestimmungen für die Priester
21 Und der Herr sprach zu Mose: Rede mit den Priestern, den Söhnen Aarons, und sprich zu ihnen: [Ein Priester][ah] soll sich nicht wegen eines Toten unter seinem Volk verunreinigen,
2 außer wegen seines nächsten Blutsverwandten, der ihm zugehört; wegen seiner Mutter, wegen seines Vaters, seines Sohnes, seiner Tochter, wegen seines Bruders
3 und wegen seiner Schwester, die noch eine Jungfrau ist, die ihm nahesteht, weil sie noch keines Mannes Frau gewesen ist, ihretwegen darf er sich verunreinigen.
4 Als ein Hochgestellter[ai] unter seinem Volk soll er sich nicht verunreinigen, damit er sich nicht entweiht.
5 Sie sollen sich keine Glatze scheren auf ihrem Haupt, noch den Rand ihres Bartes stutzen, noch an ihrem Fleisch Einschnitte machen.
6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und den Namen ihres Gottes nicht entweihen; denn sie opfern die Feueropfer des Herrn, das Brot ihres Gottes, und sie sollen heilig sein.
7 Sie sollen keine Hure oder Entehrte zur Frau nehmen, noch eine von ihrem Mann Verstoßene; denn [der Priester] ist seinem Gott heilig.
8 Du sollst ihn für heilig achten, denn er bringt das Brot deines Gottes dar. Er soll dir heilig sein; denn ich bin heilig, der Herr, der euch heiligt.
9 Und wenn die Tochter eines Priesters sich durch Unzucht entweiht, so entweiht sie ihren Vater; sie soll mit Feuer verbrannt werden!
10 Derjenige aber, der Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen wurde und dem man die Hand gefüllt hat, damit er die [heiligen] Kleider anziehe, der soll sein Haupthaar nicht wirr hängen lassen und seine Kleider nicht zerreißen.[aj]
11 Er soll auch zu keinem Toten kommen; [auch] um seines Vaters und seiner Mutter willen soll er sich nicht verunreinigen.
12 Er soll aus dem Heiligtum nicht hinausgehen noch das Heiligtum seines Gottes entweihen; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm; ich bin der Herr.
13 Er soll eine Jungfrau zur Frau nehmen;
14 eine Witwe oder eine Verstoßene oder eine Entehrte oder eine Hure soll er nicht nehmen; sondern eine Jungfrau aus seinem Volk soll er zur Frau nehmen,
15 damit er seinen Samen nicht entweiht unter seinem Volk; denn ich, der Herr, heilige ihn.
16 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
17 Rede zu Aaron und sprich: Sollte jemand von deinen Nachkommen in ihren [künftigen] Geschlechtern mit irgendeinem Gebrechen behaftet sein, so darf er nicht herzunahen, um das Brot seines Gottes darzubringen.
18 Nein, keiner, an dem ein Gebrechen ist, soll herzunahen, er sei blind oder lahm oder habe eine gespaltene Nase oder ein Glied, das zu lang ist;
19 auch keiner, der einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat,
20 auch kein Buckliger oder Zwerg oder einer, der einen Fleck auf seinem Auge hat oder die Krätze oder Flechten oder zerdrückte Hoden.
21 Wer nun von dem Samen Aarons, des Priesters, ein Gebrechen an sich hat, der soll nicht herzunahen, um die Feueropfer des Herrn darzubringen; er hat ein Gebrechen; darum soll er nicht herzutreten, um das Brot seines Gottes darzubringen.
22 Doch darf er das Brot seines Gottes essen, vom Hochheiligen und vom Heiligen.
23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen, noch sich dem Altar nahen, weil er ein Gebrechen hat, damit er mein Heiligtum[ak] nicht entweiht; denn ich, der Herr, heilige sie.
24 Und Mose sagte es Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israels.
Bestimmungen über das Essen der Opfergaben
22 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu Aaron und seinen Söhnen, dass sie sich enthalten sollen gegenüber den heiligen Gaben der Kinder Israels,[al] die sie mir heiligen, und meinen heiligen Namen nicht entweihen. Ich bin der Herr.
3 So sage ihnen nun: Wer von euren Nachkommen, der von eurem Samen ist, sich dem Heiligen naht, das die Kinder Israels dem Herrn geheiligt haben, während er eine Unreinheit an sich hat — eine solche Seele soll ausgerottet werden von meinem Angesicht hinweg; ich bin der Herr!
4 Ist irgendjemand vom Samen Aarons aussätzig oder mit einem Ausfluss behaftet, so soll er von dem Heiligen nicht essen, bis er rein wird. Und wer irgendeinen durch einen Toten Verunreinigten anrührt oder einen Mann, der einen Samenerguss hat,
5 oder wer irgendein Gewürm anrührt, durch das er unrein wird, oder einen Menschen, an dem er sich verunreinigen kann wegen irgendetwas, was unrein macht;
6 wer so etwas anrührt, der ist unrein bis zum Abend und soll nicht von dem Heiligen essen, es sei denn, er badet zuvor seinen Leib im Wasser.
7 Und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er rein, und danach mag er von dem Heiligen essen; denn es ist sein Brot.
8 Kein Aas noch Zerrissenes soll er essen, damit er davon nicht unrein wird; ich bin der Herr!
9 Und sie sollen meine Anordnungen halten, damit sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie es[am] entheiligen; denn ich bin der Herr, der sie heiligt.
10 Kein Fremdling darf von dem Heiligen essen. Weder der Gast[an] noch der Tagelöhner eines Priesters dürfen Heiliges essen.
11 Wenn aber der Priester eine Seele um Geld erkauft, so darf diese davon essen. Und seine Sklaven, die in seinem Haus geboren sind, dürfen auch von seinem Brot essen.
12 Wenn aber die Tochter des Priesters die Frau eines fremden Mannes[ao] wird, soll sie nicht von dem Hebopfer des Heiligen essen.
13 Wird aber die Tochter des Priesters eine Witwe oder eine Verstoßene und hat keine Kinder und kommt wieder in das Haus ihres Vaters, wie in ihrer Jugend, so soll sie vom Brot ihres Vaters essen. Aber kein Fremdling soll davon essen.
14 Und wenn irgendjemand aus Versehen von dem Geheiligten isst, der soll den fünften Teil dazufügen und es dem Priester mit dem Geheiligten erstatten,
15 und sie sollen die heiligen Gaben der Kinder Israels nicht entheiligen, die diese dem Herrn als Hebopfer darbringen,
16 dass sie sich nicht mit einer Sünde des Frevels beladen, wenn sie ihr Geheiligtes essen; denn ich, der Herr, heilige sie.
Die Opfertiere müssen makellos sein
17 Weiter redete der Herr zu Mose und sprach:
18 Rede zu Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israels und sprich zu ihnen: Jeder, der vom Haus Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer darbringt — sei es, dass sie es nach ihren Gelübden oder ganz freiwillig dem Herrn zum Brandopfer darbringen —,
19 der opfere, damit es für euch wohlgefällig angenommen wird[ap], ein makelloses männliches [Tier] von den Rindern, Schafen oder Ziegen.
20 Ihr sollt nichts opfern, woran ein Gebrechen ist; denn es würde euch nicht wohlgefällig angenommen werden.
21 Und wenn jemand dem Herrn ein Friedensopfer bringen will, sei es zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe, von Rindern oder Schafen, so soll es makellos sein, damit es wohlgefällig ist. Es soll keinerlei Gebrechen haben.
22 Eines, das blind ist oder ein gebrochenes Glied hat oder verstümmelt ist, oder eines, das Geschwüre oder die Krätze oder die Flechte hat, sollt ihr dem Herrn nicht opfern und davon kein Feueropfer auf den Altar des Herrn bringen.
23 Einen Stier oder ein Schaf, das ein zu langes oder zu kurzes Glied hat, kannst du als freiwillige Gabe opfern, aber zur Erfüllung eines Gelübdes wäre es nicht wohlgefällig.
24 Ihr sollt auch dem Herrn kein Tier darbringen, das zerquetschte oder zerdrückte oder abgerissene oder abgeschnittene Hoden hat; ihr sollt auch in eurem Land so etwas gar nicht tun.
25 Auch von der Hand eines Fremdlings sollt ihr nichts dergleichen eurem Gott zur Speise darbringen; denn sie haben eine Verstümmelung, einen Makel an sich; sie werden euch nicht wohlgefällig angenommen.
26 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
27 Wenn ein Rind oder ein Lamm oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage lang bei seiner Mutter bleiben; erst vom achten Tag an und danach ist es wohlgefällig als Opfergabe zum Feueropfer für den Herrn.
28 Ihr sollt aber kein Rind noch Schaf zugleich mit seinem Jungen schächten am gleichen Tag.
29 Wenn ihr aber dem Herrn ein Lobopfer darbringen wollt, dann opfert es so, dass es euch wohlgefällig angenommen wird.
30 Ihr sollt es am gleichen Tag essen und nichts übrig lassen bis zum Morgen; ich bin der Herr.
31 Ihr aber sollt meine Gebote halten und sie tun; ich bin der Herr!
32 Und ihr sollt meinen heiligen Namen nicht entheiligen; sondern ich will geheiligt werden in der Mitte der Kinder Israels, ich, der Herr, der euch heiligt,
33 der ich euch aus dem Land Ägypten geführt habe, um euer Gott zu sein; ich bin der Herr.
Die Feste des Herrn
23 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
2 Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Das sind die Feste des Herrn, zu denen ihr heilige Festversammlungen einberufen sollt; dies sind meine Feste:
Der Sabbat
3 Sechs Tage lang soll man arbeiten, aber am siebten Tag ist ein Sabbat[aq] der Ruhe, eine heilige Versammlung; da sollt ihr kein Werk tun[ar]; denn es ist der Sabbat des Herrn, in allen euren Wohnorten.
Das Passah; das Fest der ungesäuerten Brote
4 Das sind aber die Feste des Herrn, die heiligen Versammlungen, die ihr zu festgesetzten Zeiten einberufen sollt:
5 Im ersten Monat, am vierzehnten [Tag] des Monats, zur Abendzeit[as], ist das Passah[at] des Herrn.
6 Und am fünfzehnten Tag desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote[au] für den Herrn. Da sollt ihr sieben Tage lang ungesäuertes Brot essen.
7 Am ersten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Werktagsarbeit[av] verrichten,
8 und ihr sollt dem Herrn sieben Tage lang ein Feueropfer darbringen. Am siebten Tag ist eine heilige Versammlung, da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.
Die Darbringung der Erstlingsgarbe
9 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
10 Rede zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und seine Ernte einbringt, so sollt ihr die Erstlingsgarbe von eurer Ernte zum Priester bringen.
11 Der soll die Garbe weben vor dem Herrn, zum Wohlgefallen für euch; am Tag nach dem Sabbat soll sie der Priester weben.[aw]
12 Ihr sollt aber an dem Tag, an dem ihr eure Garbe webt, dem Herrn ein Brandopfer opfern von einem makellosen einjährigen Lamm,
13 und das dazugehörige Speisopfer, zwei Zehntel Feinmehl, mit Öl angerührt, ein Feueropfer, dem Herrn zum lieblichen Geruch, sowie das dazugehörige Trankopfer, ein Viertel Hin Wein.
14 Ihr sollt aber weder Brot noch geröstetes Korn noch Jungkorn essen bis zu ebendiesem Tag, da ihr eurem Gott diese Gabe darbringt. Das ist eine ewig gültige Ordnung für eure [künftigen] Geschlechter in allen euren Wohnorten.
Das Fest der Wochen (Pfingstfest)
15 Danach sollt ihr euch vom Tag nach dem Sabbat, von dem Tag, da ihr die Webegarbe darbringt, sieben volle Wochen abzählen,
16 bis zu dem Tag, der auf den siebten Sabbat folgt, nämlich 50 Tage sollt ihr zählen, und dann dem Herrn ein neues Speisopfer darbringen.[ax]
17 Ihr sollt nämlich aus euren Wohnungen zwei Webebrote bringen, von zwei Zehntel [Epha] Feinmehl [zubereitet]; die sollen gesäuert gebacken werden als Erstlinge für den Herrn.
18 Zu dem Brot aber sollt ihr sieben einjährige, makellose Lämmer darbringen und einen Jungstier und zwei Widder; das soll das Brandopfer für den Herrn sein; und das dazugehörige Speisopfer und Trankopfer — ein Feueropfer, dem Herrn zum lieblichen Geruch.
19 Ihr sollt auch einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Lämmer zum Friedensopfer opfern;
20 und der Priester soll sie samt den Erstlingsbroten weben, zusammen mit den beiden Lämmern, als Webopfer vor dem Herrn. Die sollen dem Herrn heilig sein und dem Priester gehören.
21 Und ihr sollt an ebendiesem Tag ausrufen lassen: »Eine heilige Versammlung soll es euch sein, und keine Werktagsarbeit sollt ihr verrichten!« Das ist eine ewig gültige Ordnung in allen euren Wohnorten für eure [künftigen] Geschlechter.
22 Wenn ihr aber die Ernte eures Landes einbringt, so sollst du dein Feld nicht bis an den Rand abernten und keine Nachlese deiner Ernte halten, sondern es dem Armen und dem Fremdling überlassen. Ich, der Herr, bin euer Gott.
Das Fest des Hörnerschalls (Posaunenfest)
23 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
24 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Im siebten Monat, am ersten des Monats, soll ein Ruhetag für euch sein, ein Gedenken unter Hörnerschall, eine heilige Versammlung.[ay]
25 Ihr sollt keine Werktagsarbeit verrichten, sondern dem Herrn ein Feueropfer darbringen.
Der Versöhnungstag
26 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
27 Am zehnten [Tag] in diesem siebten Monat ist der Versöhnungstag,[az] der soll euch eine heilige Versammlung sein; und ihr sollt eure Seelen demütigen und dem Herrn ein Feueropfer darbringen;
28 und ihr sollt an diesem Tag keine Arbeit verrichten, denn es ist der Versöhnungstag, um Sühnung für euch zu erwirken vor dem Herrn, eurem Gott.
29 Denn jede Seele, die sich an diesem Tag nicht demütigt, die soll ausgerottet werden aus ihrem Volk;
30 und die Seele, die an diesem Tag irgendeine Arbeit verrichtet, die will ich vertilgen mitten aus ihrem Volk.
31 Ihr sollt keine Arbeit verrichten. Das ist eine ewig gültige Ordnung für eure [künftigen] Geschlechter an allen euren Wohnorten.
32 Ein Sabbat der Ruhe soll es für euch sein, und ihr sollt eure Seelen demütigen. Am neunten [Tag] des Monats, am Abend, sollt ihr die Feier [beginnen], und sie soll währen von einem Abend bis zum anderen.
Das Laubhüttenfest
33 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
34 Rede zu den Kindern Israels und sprich: Am fünfzehnten Tag dieses siebten Monats soll dem Herrn das Laubhüttenfest[ba] gefeiert werden, sieben Tage lang.
35 Am ersten Tag ist eine heilige Versammlung; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.
36 Sieben Tage lang sollt ihr dem Herrn ein Feueropfer darbringen; und am achten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung halten und dem Herrn ein Feueropfer darbringen; es ist eine Festversammlung; da sollt ihr keine Werktagsarbeit verrichten.
37 Das sind die Feste des Herrn, zu denen ihr heilige Versammlungen einberufen sollt, um dem Herrn Feueropfer, Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer darzubringen, jeden Tag das, was vorgeschrieben ist —
38 zusätzlich zu den Sabbaten des Herrn und zu euren Gaben und zusätzlich zu allen euren Gelübden und allen euren freiwilligen Gaben, die ihr dem Herrn gebt.
39 So sollt ihr nun am fünfzehnten Tag des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingebracht habt, das Fest des Herrn halten, sieben Tage lang; am ersten Tag ist ein Feiertag und am achten Tag ist auch ein Feiertag.
40 Ihr sollt aber am ersten Tag Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmenzweige und Zweige von dicht belaubten Bäumen und Bachweiden, und ihr sollt euch sieben Tage lang freuen vor dem Herrn, eurem Gott.
41 Und so sollt ihr dem Herrn das Fest halten, sieben Tage lang im Jahr. Das soll eine ewige Ordnung sein für eure [künftigen] Geschlechter, dass ihr dieses im siebten Monat feiert.
42 Sieben Tage lang sollt ihr in Laubhütten wohnen; alle Einheimischen in Israel sollen in Laubhütten wohnen,
43 damit eure Nachkommen wissen, dass ich die Kinder Israels in Laubhütten wohnen ließ, als ich sie aus dem Land Ägypten herausführte; ich, der Herr, bin euer Gott.
44 Und Mose verkündete den Kindern Israels die Feste des Herrn.
Das Öl für den Leuchter. Zurichtung der Lampen
24 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
2 Gebiete den Kindern Israels, dass sie reines Öl aus zerstoßenen Oliven zu dir bringen für den Leuchter, um beständig Licht zu unterhalten!
3 Draußen vor dem Vorhang des Zeugnisses, in der Stiftshütte, soll Aaron es zurichten, damit es beständig brennt vor dem Herrn, vom Abend bis zum Morgen; eine ewige Ordnung für eure [künftigen] Geschlechter.
4 Auf dem reinen Leuchter soll er beständig die Lampen zurichten vor dem Herrn.
Die Schaubrote
5 Und du sollst Feinmehl nehmen und davon zwölf Kuchen backen; ein Kuchen soll aus zwei Zehnteln [Epha] bestehen.
6 Du sollst sie in zwei Schichten von je sechs Stück auf den reinen Tisch legen vor den Herrn.
7 Und du sollst auf jede Schicht reinen Weihrauch legen, und er soll für das Brot sein, als der Teil, der zum Gedenken bestimmt ist, ein Feueropfer für den Herrn.
8 Sabbat für Sabbat soll er sie beständig vor dem Herrn aufschichten, [als Gabe] von den Kindern Israels; das ist ein ewiger Bund.
9 Und es soll Aaron und seinen Söhnen gehören; die sollen es essen an heiliger Stätte; denn als ein Hochheiliges von den Feueropfern des Herrn soll es ihm gehören, als eine ewige Gebühr.
Bestrafung des Gotteslästerers. Vergeltung für Totschlag und Körperverletzung
10 Und der Sohn einer israelitischen Frau — er war aber der Sohn eines ägyptischen Mannes — ging unter den Kindern Israels aus und ein. Dieser Sohn der israelitischen Frau und ein Israelit stritten im Lager miteinander.
11 Da lästerte der Sohn der israelitischen Frau den Namen [des Herrn] und fluchte [ihm]. Daraufhin brachte man ihn zu Mose. Seine Mutter aber hieß Selomit und war die Tochter Dibris, vom Stamm Dan.
12 Und sie behielten ihn in Gewahrsam, bis ihnen ein Bescheid gegeben würde durch den Mund des Herrn.
13 Und der Herr redete zu Mose und sprach:
14 Führe den Flucher hinaus vor das Lager und lass alle, die es gehört haben, ihre Hand auf sein Haupt stützen, und die ganze Gemeinde soll ihn steinigen.
15 Und rede zu den Kindern Israels und sprich: Wer seinem Gott flucht, der soll seine Sünde tragen;
16 und wer den Namen des Herrn lästert, der soll unbedingt getötet werden! Die ganze Gemeinde soll ihn unbedingt steinigen, sei es ein Fremdling oder ein Einheimischer; wenn er den Namen lästert, so soll er sterben!
17 Und wenn jemand einen Menschen erschlägt, so muss er unbedingt getötet werden.
18 Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll es erstatten[bb]; Leben um Leben!
19 Bringt aber einer seinem Nächsten eine Verletzung bei, so soll man ihm das tun, was er getan hat:
20 Bruch um Bruch, Auge um Auge, Zahn um Zahn; die Verletzung, die er dem anderen zugefügt hat, soll man ihm auch zufügen.
21 Wer also ein Vieh erschlägt, der soll es erstatten; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll getötet werden.
22 Ihr sollt ein einheitliches Recht haben, für den Fremdling wie für den Einheimischen; denn ich, der Herr, bin euer Gott.
23 Mose aber redete zu den Kindern Israels; die führten den Flucher vor das Lager hinaus und steinigten ihn. Und die Kinder Israels handelten so, wie der Herr es Mose geboten hatte.
Das Sabbatjahr
25 Und der Herr redete zu Mose auf dem Berg Sinai und sprach:
2 Rede mit den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Herrn einen Sabbat feiern.
3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag [des Landes][bc] einsammeln.
4 Aber im siebten Jahr soll das Land seinen Sabbat der Ruhe haben, einen Sabbat für den Herrn, an dem du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden sollst.
5 Auch was nach deiner Ernte von selbst wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht lesen, weil es ein Sabbatjahr für das Land ist.
6 Und dieser Sabbat des Landes soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Tagelöhner und deinen Gästen, die sich bei dir aufhalten;
7 deinem Vieh und den wilden Tieren in deinem Land soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.
Das Halljahr (Jubeljahr)
8 Und du sollst dir sieben Sabbatjahre abzählen, nämlich siebenmal sieben Jahre, sodass dir die Zeit der sieben Sabbatjahre 49 Jahre beträgt.
9 Da sollst du Hörnerschall ertönen lassen im siebten Monat, am zehnten [Tag] des siebten Monats; am Tag der Versöhnung sollt ihr ein Schopharhorn[bd] durch euer ganzes Land erschallen lassen.
10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt im Land eine Freilassung ausrufen für alle, die darin wohnen. Es ist das Halljahr[be], in dem jeder bei euch wieder zu seinem Eigentum kommen und zu seiner Familie zurückkehren soll.
11 Denn das fünfzigste Jahr soll ein Halljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen, auch seinen Nachwuchs nicht ernten, auch seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen.
12 Denn ein Halljahr ist es; es soll euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt.
13 In diesem Halljahr soll jedermann wieder zu seinem Eigentum kommen.
14 Wenn ihr nun eurem Nächsten etwas verkauft oder von eurem Nächsten etwas abkauft, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen;
15 sondern nach der Zahl der Jahre seit dem Halljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl der Erntejahre soll er [es] dir verkaufen.
16 Wenn es viele Jahre sind, sollst du ihm den Kaufpreis erhöhen, und wenn es wenige Jahre sind, sollst du ihm den Kaufpreis verringern; denn eine [bestimmte] Anzahl von Ernten verkauft er dir.
17 So soll nun keiner seinen Nächsten übervorteilen; sondern du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich, der Herr, bin euer Gott!
18 Darum haltet meine Satzungen und bewahrt meine Rechtsbestimmungen und tut sie; so sollt ihr sicher wohnen in eurem Land!
19 Und das Land soll euch seine Früchte geben, dass ihr esst bis zur Sättigung und sicher darin wohnt.
20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir im siebten Jahr essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch unseren Ertrag nicht ein! —
21 so [sollt ihr wissen:] Ich will im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, dass [das Land] den Ertrag für drei Jahre liefern soll;
22 sodass, wenn ihr im achten Jahr sät, ihr [noch] vom alten Ertrag essen werdet bis in das neunte Jahr; dass ihr von dem Alten essen werdet, bis sein Ertrag wieder hereinkommt.
23 Ihr sollt das Land nicht für immer verkaufen; denn das Land gehört mir, und ihr seid Fremdlinge und Gäste[bf] bei mir.
24 Und ihr sollt in dem ganzen Land, das euch gehört, die Wiedereinlösung des Landes zulassen.
Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde
25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seinem Eigentum verkauft, so soll derjenige als Löser[bg] für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; er soll auslösen, was sein Bruder verkauft hat.
26 Und wenn jemand keinen Löser hat, aber mit seiner Hand so viel erwerben kann, wie zur Wiedereinlösung nötig ist,
27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seinem Eigentum kommt.
28 Wenn er ihn aber nicht entschädigen kann, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Halljahr; dann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen.
29 Wer ein Wohnhaus innerhalb einer ummauerten Stadt verkauft, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Einlösungsrecht.
30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so soll das Haus, das innerhalb der ummauerten Stadt ist, dem Käufer und seinen Nachkommen als unablöslich verbleiben; es soll im Halljahr nicht frei ausgehen.
31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Feld des Landes gleichzurechnen; es besteht Einlösungsrecht, und sie sollen im Halljahr frei ausgehen.
32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Eigentums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht.
33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Halljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israels;
34 aber das Feld des Weideplatzes bei ihren Städten darf nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum.
35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr halten kann, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Gast, damit er bei dir leben kann.
36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann.
37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins geben noch deine Nahrungsmittel um einen Wucherpreis.
38 Ich, der Herr, bin euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.
39 Und wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn nicht Sklavenarbeit tun lassen;
40 wie ein Tagelöhner und Einwohner ohne Bürgerrecht soll er bei dir gelten und dir bis zum Halljahr dienen.
41 Dann soll er frei von dir ausgehen und seine Kinder mit ihm, und er soll wieder zu seiner Familie zurückkehren und zum Eigentum seiner Väter kommen.
42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen!
43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott.
44 Was aber deinen Knecht und deine Magd anbetrifft, die du haben wirst, so kannst du sie von den Heiden kaufen, die um euch her sind.
45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Gäste, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Sippen bei euch, die in eurem Land geboren sind; diese könnt ihr als Eigentum behalten,
46 und ihr könnt sie als bleibenden Besitz auf eure Kinder nach euch vererben. Diese könnt ihr für immer dienen lassen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israels, sollt ihr nicht mit Härte herrschen, ein Bruder über den andern!
47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Gastes bei dir etwas erwirbt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, der ein Gast bei dir ist, oder einem Abkömmling von seiner Sippe verkauft,
48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn bestehen; einer von seinen Brüdern kann ihn auslösen;
49 oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels darf ihn auslösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seiner Familie kann ihn auslösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst auslösen.
50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Halljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll für diese Zeit wie ein Tagelöhner bei ihm sein.
51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten;
52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Halljahr, so soll er es ihm anrechnen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld zurückerstatten.
53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen.
54 Wenn er aber nicht auf einem dieser Wege ausgelöst wird, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
55 Denn die Kinder Israels sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; ich, der Herr, bin euer Gott.
Gehorsam bringt Segen
26 Ihr sollt keine Götzen machen; ein Götterbild und eine Säule sollt ihr euch nicht aufrichten, auch keinen Stein mit Bildwerk in eurem Land aufstellen, dass ihr euch davor niederwerft; denn ich, der Herr, bin euer Gott.
2 Haltet meine Sabbate und fürchtet mein Heiligtum; ich bin der Herr!
3 Wenn ihr nun in meinen Satzungen wandelt und meine Gebote befolgt und sie tut,
4 so will ich euch Regen geben zu seiner Zeit, und das Land soll seinen Ertrag geben, und die Bäume auf dem Feld sollen ihre Früchte bringen.
5 Und die Dreschzeit wird bei euch reichen bis zur Weinlese, und die Weinlese bis zur Saatzeit, und ihr werdet euch von eurem Brot satt essen und sollt sicher wohnen in eurem Land.
6 Denn ich will Frieden geben im Land, dass ihr ruhig schlaft und euch niemand erschreckt. Ich will auch die bösen Tiere aus eurem Land vertreiben, und es soll kein Schwert über euer Land kommen.
7 Ihr werdet eure Feinde jagen, dass sie vor euch her durchs Schwert fallen;
8 fünf von euch werden hundert jagen, und hundert von euch werden zehntausend jagen; und eure Feinde werden vor euch her durchs Schwert fallen.
9 Und ich will mich zu euch wenden und euch fruchtbar machen und mehren und meinen Bund mit euch aufrechthalten.
10 Und ihr werdet von dem Vorjährigen essen und das Vorjährige wegen des Neuen wegtun müssen.
11 Ich will meine Wohnung in eure Mitte setzen, und meine Seele soll euch nicht verabscheuen;
12 und ich will in eurer Mitte wandeln und euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein.
13 Ich, der Herr, bin euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, damit ihr nicht mehr ihre Knechte sein solltet; und ich habe die Stangen eures Joches zerbrochen und euch aufrecht gehen lassen.
Ungehorsam bringt Fluch
14 Wenn ihr mir aber nicht gehorcht und alle diese Gebote nicht tut,
15 und wenn ihr meine Satzungen missachtet und eure Seele meine Rechtsbestimmungen verabscheut, dass ihr nicht alle meine Gebote tut, sondern meinen Bund brecht,
16 so will auch ich euch dies tun: Ich will Schrecken, Schwindsucht und Fieberhitze über euch verhängen, sodass die Augen matt werden und die Seele verschmachtet. Ihr werdet euren Samen vergeblich aussäen, denn eure Feinde sollen [das Gesäte] essen.
17 Und ich will mein Angesicht gegen euch richten, dass ihr vor euren Feinden geschlagen werdet; und die euch hassen, sollen über euch herrschen, und ihr werdet fliehen, obwohl euch niemand jagt.
18 Wenn ihr mir aber auch dann noch nicht gehorcht, so will ich euch noch siebenmal mehr bestrafen um eurer Sünden willen,
19 und ich will euren harten Stolz brechen. Ich will euch den Himmel machen wie Eisen und die Erde wie Erz,
20 dass eure Kraft sich vergeblich verbraucht und euer Land seinen Ertrag nicht gibt und die Bäume des Landes ihre Früchte nicht bringen.
21 Wenn ihr euch mir aber noch weiter widersetzt[bh] und mir nicht gehorchen wollt[bi], so will ich euch noch siebenmal mehr schlagen, entsprechend euren Sünden.
22 Und ich will wilde Tiere unter euch senden, die sollen euch eurer Kinder berauben und euer Vieh ausrotten und eure Zahl mindern, und eure Straßen sollen öde werden.
23 Wenn ihr euch aber dadurch noch nicht von mir züchtigen lasst, sondern euch mir widersetzt,
24 so will auch ich mich euch widersetzen und euch siebenfach schlagen um eurer Sünden willen.
25 Und ich will das Schwert über euch kommen lassen, das die Bundesrache[bj] vollzieht! Und wenn ihr euch dann in eure Städte zurückzieht, will ich die Pest unter euch senden und euch in die Hand eurer Feinde geben.
26 Wenn ich euch den Stab des Brotes zerbreche, dann werden zehn Frauen euer Brot in einem Ofen backen, und man wird euch das Brot nach dem Gewicht zuteilen; und ihr werdet es essen, aber nicht satt werden.
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